Global Contract Report
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Global Contract Report

Das Diskussionspapier „Global Contract Report“ definiert den Begriff „Weltvertrag“ und stellt Bewertungskriterien für potenzielle Weltverträge auf. Die herausgearbeiteten Kriterien sollen in Zukunft bei der Analyse potenzieller Weltverträge gemeinsam mit Wissenschaft und Politik diskutiert, angewendet und weiterentwickelt werden.

Der Report beginnt mit einer groben Darstellung und Einbettung in eine weltethische Sicht der Stiftung. Auf dem Weg zu einer weltweiten nachhaltigen politischen Ordnung ist ein Paradigmenwechsel in verschiedener Hinsicht notwendig, vor allem Veränderungen zu einem globalen, zukunftsorientierten und interdisziplinären Denken sowie einem interkulturellen Verständnis.

Ein zentraler Gegenstand des Global Contract Reports ist die Definition des Begriffs Weltvertrag:

„Ein Weltvertrag ist eine multilaterale Übereinkunft zwischen wesentlichen – derzeit vor allem staatlichen oder überstaatlichen – Akteuren, die einen bedeutenden Sachverhalt von globaler Relevanz vor dem Hintergrund einer nachhaltigen weltweiten politischen Ordnung wirksam regelt oder die Gründung einer Institution zur Regelung solcher Sachverhalte vorsieht. Er enthält die formalen Kriterien

  • bedeutender Sachverhalt,
  • globale Relevanz,
  • völkerrechtlich bindender Charakter,
  • wirksamer Sanktionsmechanismus,
  • Legitimation der Akteure,
  • globale Reichweite,
  • Finanzierung der Umsetzung,
  • Errichtung von geeigneten unterstützenden Institutionen und flexiblen Entscheidungsprozessen und
  • wirksame Regelung.

Daneben steht ein Weltvertrag auch für die normativen Kriterien
  • Förderung von Nachhaltigkeit,
  • Einhaltung des Gerechtigkeitsprinzips,
  • Wahrung von Frieden,
  • Einhaltung von Menschenrechten und
  • Förderung des Weltgemeinwohls

beziehungsweise steht deren Verwirklichung nicht im Wege.“

Solche multilateralen Übereinkünfte werden bislang in Form von internationalen Abkommen, Protokollen oder Übereinkommen, Internationalen Pakten, Allgemeinen Erklärungen, Statuten, Satzungen, Akten, Konventionen oder Deklarationen geschlossen.

Die Definition ist nahe am Verständnis des Begriffs „Global Governance“ angelehnt. Der Begriff Weltvertrag betrachtet den Gegenstand jedoch juristischer.

Im Report selbst werden die einzelnen formalen und normativen Kriterien ausführlicher dargestellt. Anhand von ihnen kann untersucht werden, ob eine internationale Rahmenbedingung einen Weltvertrag darstellt, das heißt alle Kriterien erfüllt, oder ob einzelne Kriterien nicht erfüllt sind und damit kein Weltvertrag vorliegt. Zusätzlich arbeitet der Report beispielsweise auch die Unterschiede zwischen einem Weltvertrag und einem Weltgesellschaftsvertrag heraus.

Der Report ist an die breite, interessierte Öffentlichkeit gerichtet. Er bemüht sich bewusst um eine einfache Sprache. Der Leser versteht auf diese Weise einerseits, was in entsprechenden Dokumenten bereits geregelt ist und warum diese Übereinkünfte, Deklarationen, Reports, Protokolle und Verträge auch für das alltägliche Leben so bedeutend sind. Andererseits wird jedoch auch die Chance deutlich, die darin liegt, die internationalen Rahmenbedingungen zu Weltverträgen auszugestalten. In der Praxis heißt das sicherzustellen, dass die in der Definition festgehaltenen Kriterien berücksichtigt werden. Damit soll beim Leser das Interesse an dieser Thematik geweckt beziehungsweise das Bewusstsein für Vertragsverhandlungen wie in Rio 1992, Kioto 1997 oder Johannesburg 2002 gestärkt werden.

Gleichzeitig sollen die festgelegten Kriterien der Definition des Begriffs „Weltvertrag“ der Wissenschaft und der Politik als konzeptionelle Diskussionsgrundlage dienen. Diese sollen – wo sinnvoll und möglich gemeinsam mit der Stiftung Weltvertrag – die Definition in der Praxis anwenden, überprüfen und weiterentwickeln. Das Thema „Weltvertrag“ wird vermutlich noch mehrere Jahrzehnte aktuell sein oder voraussichtlich an Bedeutung zunehmen.

Der Global Contract Report kann hier kostenlos heruntergeladen und weiterverteilt werden.


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