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Was ist das?

Ein Weltvertrag ist eine multilaterale Übereinkunft zwischen wesentlichen – derzeit vor allem staatlichen oder überstaatlichen – Akteuren, die einen bedeutenden Sachverhalt von globaler Relevanz vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und ökosozialen weltweiten politischen Ordnung wirksam regelt oder die Gründung einer Institution zur Regelung solcher Sachverhalte vorsieht. Er enthält die formalen Kriterien


  • bedeutender Sachverhalt,
  • globale Relevanz,
  • Legitimation der Akteure,
  • globale Reichweite,
  • völkerrechtlich bindender Charakter,
  • wirksamer Anreiz- und Sanktionsmechanismus,
  • Finanzierung der Umsetzung,
  • Errichtung von geeigneten unterstützenden Institutionen und flexiblen Entscheidungsprozessen und
  • Vermeidung von gravierenden Schlupflöchern.

Daneben steht ein Weltvertrag auch für die normativen Kriterien

  • Förderung von Nachhaltigkeit,
  • Einhaltung des Gerechtigkeitsprinzips,
  • Wahrung von Frieden,
  • Förderung und Einhaltung von Menschenrechten und
  • Orientierung am Weltgemeinwohl

beziehungsweise steht deren Verwirklichung nicht im Wege. Solche internationalen Übereinkommen werden bislang in Form von internationalen Abkommen, Protokollen oder Übereinkommen, Internationalen Pakten, Allgemeinen Erklärungen, Statuten, Satzungen, Akten, Konventionen oder Deklarationen geschlossen.

Wenn Sie mehr über dieses spannende Thema erfahren wollen, finden Sie detaillierte Informationen in Armin Frey (2008): „Zielerreichung internationaler Verträge: Das Konzept Weltvertrag“, Nomos Verlag.


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